Gesprächsrunde: BotUsing II (Weiterführung)

Dieses Thema im Forum 'Spielediskussion / Feedback' wurde von GA-Tomjhak gestartet, 5 Dezember 2013.

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  1. freiheit

    freiheit User

    Nix ist, die Moderatoren kennen die Regeln, du auch ... warte ab ....
     
  2. Worauf soll ich denn warten ? Drück dich mal in Worte aus und nicht in Punkte.
     
  3. BA-Inti

    BA-Inti Board Administrator Team Darkorbit

    OK, ich komme langsam nicht mehr mit. Du kannst also zB nicht getrennt über Klicker und Seprom-Bug reden, da das untrennbar ist?

    Es ist dabei unnötig genau zu bestimmen wer nun einen Seprom-Bug genutzt hat oder einen Klicker laufen hat(te), aber man kann wohl offen und auch problemlos beides getrennt betrachten und über die Auswirkungen reden.

    Bots und Bugs haben Überschneidungen nämlich da, wo ein Bot einen Bug nutzt, aber die fehlende Beweiskraft und damit die fehlende Möglichkeit Botter oder Bug-User gesichert zu identifizieren hindert niemanden, der wirkliches Interesse daran hat, über die Probleme auch getrennt zu reden.

    Sowohl ich als auch Kater haben mehrfach darauf hingewiesen in diversen Threads, dass es zB nicht ohne weiteres möglich ist Banker dauerhaft aus dem Spiel zu entfernen und das sich die Gerichte da in den letzten Jahren auch geändert haben. Das heißt Banker und Nichtbanker haben in jedem Spiel unterschiedliche Rechte aufgrund ihres Geldeinsatzes, das ist so, daran kann man als Betreiber auch nichts ändern. Was der Betreiber machen kann und was BP auch macht, man kann diese Unterschiede in die andere Richtung aufheben, nicht alle wie Nichtbanker behandeln und bestrafen sondern alle wie Banker behandeln und bestrafen. Das heißt es ist egal ob man Banker ist oder nicht, man erhält die gleichen Rechte wie ein Banker.

    Wie du vielleicht siehst, gibt es also über BP eine Unterscheidung unten bei BP wird diese aber nicht durchgeführt. Also ich wiederhole mich, wo sage ich nun das bei DO Banker und Nichtbanker anders behandelt werden?


    Indem wir verschiedene Themenblöcke möglichst auch getrennt halten wollen, wollen wir es vereinfachen, denn die Definitionen zeigen doch ganz klar, es sind verschiedene Dinge. Einen einzigen Thread wo es um jegliche unehrliche Spielweise geht, wäre so umständlich und kompliziert, dass ich da mein Team komplett raushalten könnte oder müsste, denn es geht da dann nur noch um einen Ort wo man seinen Unmut äußern kann aber nicht darum auch nur irgendwas mitzuteilen oder gar an Lösungsmöglichkeiten mitzuarbeiten.

    Man kann das ganze natürlich als extrem komplexes Thema verknüpfen oder es noch extremer vereinfachen und sagen BP macht nicht genug und daher gibt es überall soviele Probleme nur sowohl das eine als auch das andere bringen uns nicht wirklich weiter.
     
  4. Ui INTI geht jetzt unter die Juristen, Respekt.
     
  5. Was hat das mit Rechtsverständnis zu tun? Ist doch gut erklärt worden.
     
  6. Mir war nicht bewusst, dass sich die Gerichte geändert haben. INTI weiss halt mehr.
     
  7. Die Gerichte haben sich nicht geändert, sondern die Gesetze und die Urteile . Belese dich mal und dann weißt du genauso viel vie Inti oder andere.
     
  8. Aha, die Urteile haben sich geändert, ich lach mir einen Ast.
     
  9. SENTENZA

    SENTENZA User

    Auch die Rechtsprechung entwickelt sich weiter und passt sich an die neuen Situationen im digitalen Zeitalter an. Aber wenn man sein Leben nur im Spiel lebt, bekommt man natürlich vom RL wenig mit.
     
    ♫Šиĭ₱εЯ♫ gefällt dies.
  10. Ja richtig, die Rechtsprechung hat sich geändert. Nicht die Gerichte, die ZPO, das BGB oder die Urteile.

    Aber dennoch frage ich mich, wo denn diese Rechtsprechung sein soll?
     
  11. Dann lach dir einen Ast. Hoffentlich wächst daraus ein Baum.
     
    SENTENZA gefällt dies.
  12. SENTENZA

    SENTENZA User

    Fragst Du das im Ernst? :rolleyes: Schau mal hinter Muttis Küchenschrank nach. :D Ansonsten recherchiere mal im Netz. Da findest Du viel Informationen.

    Die Rechtsprechung basiert auf den relevanten Gesetzen. Diese werden durch die Gerichte hinsichtlich des Tatbestandes interpretiert und ggf. angewendet. Viele Gesetze stammen halt aus der vordigitalen Zeit und berücksichtigen u.U. heutige Gegebenheiten nicht direkt im Text. Dann ist es, vereinfacht ausgedrückt, Aufgabe der Gerichte, so gut es möglich ist Tat und §§ zusammen zu führen.
    In manchen Tatbeständen entscheiden Richter/innen demnach heutzutage anders, als vor 30 Jahren, da sich die zugrunde liegende Situation inzwischen signifikant geändert hat, das relevante Gesetz allerdings nicht. Das nennt man "Weiterentwicklung der Rechtsprechung".
     
    Zuletzt bearbeitet: 23 Juli 2016
  13. Wo sollen denn diese vielen Informationen sein? Zeig sie mir doch mal.

    Dark Orbit gibt es aber erst seit 2006 und da kann sich die Rechtsprechung nicht so sehr geändert haben.
     
  14. SENTENZA

    SENTENZA User

    Sei nicht so faul und recherchiere selber. Ich muss Dich da nicht an die Hand nehmen. Da Du ja offensichtlich des Lesens kundig bist, sollte es Dir keine Probleme bereiten, es selbst heraus zu finden. Und seit 2006 sind 10 Jahre vergangen. Da hat sich einiges geändert!

    Bestens geeignet, um Holzköpfe zu schnitzen. :)
     
  15. Ja dann untermauere doch mal Deine Behauptung, dass sich die Rechtsprechung hinsichtlich Botusing geändert hat. Nenn mir doch bitte nur ein Urteil samt Aktenzeichen.
     
  16. SENTENZA

    SENTENZA User

    Komm von Deinem Ast herunter und kümmere Dich selbst. Du wirst relativ schnell fündig werden. Bin doch nicht Dein Betreuer.
     
  17. Guck im Internet da wirst du unzählige Urteile finden. Kannst dir sogar als PDF Datei runterladen . Dann kannst du immer nachschauen :)
     
  18. Dann wäre doch ein Aktenzeichen nur eines Urteils nicht zu viel verlangt, oder?
     
  19. Doch. Weil du selber suchen kannst. Und wenn du zu faul dafür bist ist das dein Problem.
    Hier ein Auszug :

    Das Gericht nimmt – soweit ersichtlich zum ersten Mal in der deutschen Rechtsprechung – eine klare und ausdrückliche Trennung zwischen der unentgeltlichen Nutzung des Spiels als solcher und der im Tatbestand der Entscheidung ausdrücklich hervorgehobenen optionalen Möglichkeit des Erwerbs von virtueller Währung vor. Dieser Einordnung ist beizupflichten. Sie wirkt sich rechtlich nicht nur auf die hier entschiedene Kündigungsfrage, sondern beispielsweise auch auf die konkret anwendbaren Verbraucherschutzregelungen aus.

    UND DU FINDEST AUCH URTEILE DARÜBER !!!!!
     
    Zuletzt bearbeitet: 23 Juli 2016
  20. Sicherlich kenne ich die Entscheidung des AG Karlsruhe von 2015.

    In der Sache hatte das AG Charlottenburg bereits 2012 genauso entschieden. Wo ist denn hier eine Änderung der Gerichte, äähh Entschuldigung, der Rechtsprechung?

    Wo sind denn die Massen von Entscheidung? So viele Entscheidungen in dieser Richtung gibt es nicht.

    Warum findet man keine Entscheidung von einem Gericht in Luxemburg?

    Warum gab man einem anderen Spielebetreiber Recht, als dieser gegen die Hersteller der Botprogramme geklagt hatte?