Gesprächsrunde: BotUsing II (Weiterführung)

Dieses Thema im Forum 'Spielediskussion / Feedback' wurde von GA-Tomjhak gestartet, 5 Dezember 2013.

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  1. Deinen ersten Satz verstehe ich nicht. Dieser kann aber auch durch die komplett fehlende Interpunktion total aus dem Zusammenhang gerissen sein. Versuch mir doch noch einmal den Sinn dieses Satzes nahe zu bringen.

    Zum zweiten Absatz nur eine Frage: Warum schafft es ein amerikanischer Spielehersteller, ein Grundsatzurteil in Deutschland zu erstreiten?

    Über die heroische Rechtsabteilung habe ich auch schon wilde Gerüchte gehört, jedoch mehr als eine Schreibtischtäterin hab ich dort nicht erreicht.
     
  2. BA-Inti

    BA-Inti Board Administrator Team Darkorbit

    Ein Unternehmen, egal woher es kommt, kann in Deutschland deutsches Recht durchsetzen, kein Unternehmen kann aber aus Deutschland vor deutschen Gerichten gegen Chinesen, Russen oder sonstige Staatsangehörige in ihrem souveränen Staat etwas durchsetzen. Sollten es also russische Bots sein, muss BP in Russland klagen.

    Richtig interessant wird es wenn ein russischer Programmierer einen Bot programmiert aber ein chinesischer Anbieter diesen auf türkischen Plattformen anbietet. Der Russe redet sich raus, dass er den Bot ja nur als Hobby programmiert und keine Rechte daher verletzt, der Chinese sagt dort gibts kein DO und kein BP, da ja die Expansion damals scheiterte und er daher keine Urheberrechte verletzt, die es so da gar nicht gibt und der Türke sagt er hat nix damit zu tun, da er nur eine Plattform anbietet und für die Inhalte nicht verantwortlich ist und dann kommst du damit, dass doch ein Landesgericht anders entscheidet und der BGH dem zustimmt.

    Es wurde eine GmbH verklagt und dagegen bekam der Kläger recht, denkst du wirklich, dass das der einzige Anbieter ist und nicht bei WoW daneben noch zig andere Bots und Programme bestehen, die von anderen oftmals nichtdeutschen Anbietern kommen und wo das zwar ein guter Erfolg ist für den Betreiber worauf sich dann auch anschließend BP berufen kann, aber wo es ganz sicher kein Sieg gegen das Botten ist, sondern maximal ein kurzzeitiger Rückschlag bis die potentiellen Botter eine andere Plattform für sich gefunden haben.

    Mal abgesehen davon steht da nichts davon, was mit den Kunden dieses Anbieters passiert. Im Endeffekt steht da doch nur das Urteil, dass es verboten ist Bots kommerziell zu vertreiben und Urheberrechte zu verletzen, wenn der Spielanbieter das botten in den Spielregeln verbietet. Es steht nicht, dass er die Kundendaten rausgeben muss, damit diese gesperrt werden können, es steht nicht ob der auch Botprogrammierer ist oder ob die verkauften Bots nicht vielleicht immer noch gewartet werden, sofern das vorher geschah usw.

    Also ein schöner Erfolg und für mich auf der gleichen Stufe wie die Erfolge bei DO als die Packagebots ausgeschaltet wurden oder die großen Bannwellen, aber jeder der denkt dieser Erfolg, egal wie toll er aussieht, wäre ein endgültiger Erfolg ist einfach nur naiv.
     
  3. Selten so viel Unsinn auf einmal gehört.
     
  4. BA-Inti

    BA-Inti Board Administrator Team Darkorbit

    Führst du mal wieder Selbstgespräche?

    Du als angeblicher Jurist kannst uns unwissende Spieler sicherlich darüber aufklären, wie ein deutsches Gericht etwas im Ausland durchsetzen will ohne das die dortige Justiz mitspielt.

    Darüber hinaus kannst du mir sicherlich erklären, wie ein solches Urteil das Thema Bot-Using allgemein beenden kann. Du tust gerade so, als würde ein Richter der sagt, das darf man nicht alles auf einmal von selbst lösen und jeder sagt sofort, ok ich höre auf ich habe Angst. Das ist einfach nur Unsinn. Da war das Ladendiebstahlbeispiel schon passend, wenn einer weg ist, kommt der nächste.

    Auch Strafen und bekanntgewordene Urteile ändern da nur wenig, das schreckt diejenigen ab, die Zweifel haben, diejenigen die meinen sie werden eh nicht erwischt, das gilt nicht für sie usw. interessieren solche Urteile nicht. Abschreckung wirkt nur bedingt, dazu braucht man kein Jurist sein, das ist so oft bewiesen, dass nur wenige immer noch dran glauben. Abschreckung kann hilfreich sein, aber wie gesagt, das gilt eher bei denen, die ohnehin gewisse Zweifel haben, bei allen anderen ist es egal.
     
  5. Du kannst Dich hinsichtlich einer Rechtsberatung gerne an Deine Rechtsabteilung wenden.

    Jedes Argument, dass das Dulden der Botter von BP unterstützt respektive rechtfertigt ist für mich Unsinn.
     
  6. Gerade wieder mal zwei Botter gemeldet, was kommt ist die Standardantwort. Nichts gelernt BP.
     
  7. Melden kannst du viel , ob es sich dabei um Botter handelte steht wo anders. Du kannst dafür keine Beweise liefern und das ist der Knackpunkt an der Sache. Du hast die Vermutung das es sich um Botter handelt die Beweise für muss BP erst finden damit die Geschichte auch geahndet werden kann. Und da ist die Rechtslage auch ganz klar.

    Ist wie mit meinem Fall "Videoüberwachung" auch da ist klar man darf nur bis zur Grundstücksgrenze sein Hab und Gut per Videoüberwachung sichern, sobald man jemanden der auf der Straße vor dem Grundstück geht auf der Kamera hat, ist das ein Verstoß gegen das Recht auf das eigene Bild. Nur leider brauchst dafür auch Beweise (bspw. Online gestellte Bilder) ohne die gibt es auch kein Verfahren.
     
  8. Aha, das eine geht mit Videobeweis, das andere nicht? Versteh ich nicht.
     
  9. Das ist auch der Grund warum du es nicht verstehen kannst. Eine Aufnahme in einem Game liefert allenfalls Hinweise während ein online gestelltes Bild, das eine Person zeigt welche auf der Straße vor einem Gebäude läuft aufgenommen aus dem Gebäude, ohne dazugehörige Erlaubnis zur Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Deine Meldung mit Video das einen angeblichen Botter zeigt reicht nicht aus als Beweis es liefert allenfalls einen Hinweis darauf . BP als Spieleanbieter muss das Botten allerdings Nachweisen solange es nicht Nachgewiesen ist ist der vermeintliche Botter auch kein Botter sondern ein Kunde wie jeder andere auch. Auch wenn es jeder sehen kann das der gebottet hat so kann kein User es beweisen.

    Und genau da sind wir dann an dem Punkt angelangt wo das eigene Rechtsempfinden egal ob im Game oder in der Realität nicht konform läuft mit geltendem Recht und der Justiz.
     
  10. Warum hat es dann der Spielanbieter von WoW geschafft??

    Der Wille war da dies zu tun.

    Übringes hüpfst Du in Deinen rechtlichen Beispielen von der ZPO/BGB in die StPO/StGB. Du solltest Dich schon mal entscheiden.
     
  11. BA-Inti

    BA-Inti Board Administrator Team Darkorbit

    Die haben es geschafft? Es gibt keine Botter mehr da, botfrei bis ans Ende aller Tage? Woher nimmst du dieses Wissen? Anhand eines Urteils gegen einen einzelnen deutschen Botanbieter? Ja das zeigt natürlich hervorragend, dass alle weg sind und auch alle Botter gleich gesperrt sind, du überzeugst mich, wie konnte ich nur jemals daran zweifeln.

    Mal ehrlich, glaubst du eigentlich selbst was du da von dir gibst? Bei anderen Spielen stellst du dich so naiv und willst das auch noch auf DO übertragen, wo schon seit langem klar ist, dass es halt nicht nur einen Bot gibt und die mehrheitlich nicht aus Deutschland kommen.
     
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  12. Fang doch bei WOW an. Am besten in der Rechtsabteilung.
    Ich kann bei dir nur mit dem Kopf schütteln.
    Ich schreib ja manchmal auch Blödsinn herein, aber du tust so als ob du ein wandelndes Gesetzbuch bist . Wenn dir das alles so wichtig ist setz eine Klage gegen BP auf . Wenn dann ein Rechtsspruch in deinem Fall gefallen ist kannst du uns ja das Aktenzeichen hier reinsetzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12 Februar 2017
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  13. INTI du musst die Postings auch im Zusammenhang lesen und nicht was Du gerne lesen willst. Wo habe ich denn auch nur in einer Silbe behauptet, dass WOW botfrei ist? Nirgends!!!. Wo habe ich denn behauptet, dass alle Botter gesperrt sind? Nirgends!!!

    Die haben sich nur einen Anbieter rausgepickt und sind gegen ihn vorgegangen.

    Was hat denn BP bisher getan, außer die Bots zu dulden und dies auch noch zu veröffentlichen? Böse Zungen behaupten ja auch, dass BP Bots teilweise selbst angeboten hat.

    Lesen INTI, einfach nur lesen und nicht hineininterpretieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12 Februar 2017
  14. Halma333

    Halma333 User

    Die Erde ist eine Scheibe, die erste Mondlandung war getürkt und Area51 ist ein Außenposten von Aliens aus der Pegasus-Galaxie.

    Dass BP alles andere als ein professionelles Unternehmen ist, ist ja nun mittlerweile mehr als offensichtlich. Aber mit irgendwelchen sinnfremden Verschwörungstheorien rumzuwerfen ist einfach nur Schwachsinn.
     
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  15. Falsch Zapata klar hüpfe ich zwischen den Verschiedenen Bereichen umher da mir als Privatperson im Falle der Videoüberwachung nur der Privatklageweg bleibt nicht mal das Bundesdatenschutzgesetz respektive der Landesbeauftragte für Datenschutz oder gar eine Anzeige bei der Polizei hilft da weiter. Es fehlt hierbei der Beweis ein Hinweis darauf hilft nichts das Bild oder auch Video muss dabei online gestellt worden sein damit ich den Beweis erbringen könnte. Was du mit einem aufgenommenen Video das einen Botter zeigen soll lieferst ist und bleibt nur ein Hinweis das derjenige Botten soll , das derjenige auch tatsächlich bottet muss nun mal von BP als Firma auch hinreichend bewiesen werden.

    Scheinbar verstehst du das ganze allerdings nicht auch wenn du Jurist sein solltest . Du bist auf dem Standpunkt das du Recht hast mag ja sein in der Theorie die Praxis schaut allerdings ganz anders aus.
     
  16. Hat man auch schon entschieden:

    Das Bonner Grundgesetz ist nach wie vor in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.​
    Die saloppe Aussage hat einen ernsten Hintergrund. Ein Schuldner wandte sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen mit der Begründung, es gebe die Bundesrepublik Deutschland gar nicht. Deshalb müsse er sich auch ihren Gesetzen nicht unterwerfen.
    Zum Beschluss:
    Amtsgericht Duisburg, 46 K 361/04
    Datum: 26.01.2006

    Tja es gibt auch Kollegen mit Humor.
     
  17. Meinmein: Wo befinden wir uns Strafrecht oder Zivilrecht?
     
  18. SENTENZA

    SENTENZA User

    Ich denke, wir haben jetzt ausreichend juristische Expertisen gelesen. Vielen Dank für das amüsante Repetitorium. :rolleyes:
     
  19. In meinem Fall im Zivil-/Strafrecht. Was BP anbelangt eher im IT und Computerrecht/Wirtschaftsrecht. Beide Fälle sollten allerdings auch über das BGB abgedeckt sein . Und da ist es leider nicht ganz eindeutig abzuschätzen und auch nicht vor jeder Gerichtsbarkeit anwendbar. Es kommt auf den jeweiligen Richter an ob das ganze auch zugunsten des Klägers abgewickelt wird. Ein Richter der zwar die jeweiligen Bereiche kennt jedoch nicht speziell dieses Fachgebiet inne hat wird immer gegen den Kläger entscheiden. Ist wie mit dem Fall mit den Ruhezeiten und dem Lärm . Auch da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Amtsgericht entscheidet für den Beklagten , die Berufung geht zum Landgericht und wird einkassiert zu Gunsten des Klägers. Der Beklagte hält sich nicht an den Beschluß und muss nun mit rechnen erneut deswegen mit Bußgeld bedacht zu werden . Und eben dieser Beklagte ist ein und dieselbe Person in allen drei von mir genannten Beschuldigungen.

    Nun wendest du deine Beschuldigung mit dem gemeldeten angeblichen Botter mal an an du hast nur ein Video das es zeigen soll das leitest du als Hinweis an BP weiter. Würdest du das selbst zur Anzeige bringen käme es nicht zu einer Verurteilung weil man auf dem Video nur jemanden in einem Game fliegen sieht. Ebenso verhält es sich bei BP die müssen es eindeutig Beweisen können damit es auch vor Gericht standhält das Video alleine zeigt kein eindeutiges Nutzen eines Bots auf.

    Und nun kommst du wieder , wenn man fragen darf welches ist denn dein Fachgebiet in der Juristerei ?
     
  20. Laut INTI ist der Videobeweis im Zivilrecht nicht anwendbar. Dies zu dessen juristischen Kenntnissen.

    Ich komme aus dem "Fachbereich" Zivilrecht/Vollstreckungsrecht/Insolvenzrecht/Auslandsrecht.