Entschädigung für Booster-Probleme

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von †*Dêŕ.Pãtĕ*†[♥]ッ gestartet, 30 März 2017.

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  1. kongo1962

    kongo1962 User

    wieso erst am 7.4?????
     
  2. Grek1

    Grek1 User

    Ich nicht. Mir ist das egal
     
  3. Grek1

    Grek1 User

    Mir wäre eine später lieber. Ostern habe ich mehr Zeit.
     


  4. Bis hier hin ok.




    Und es doch von Belang, denn viele haben sich die Booster (LevelUp oder nur 50%) gekauft, gerade weil Gatedopplertag ist und sie dementsprechend Gates stehen hatten.


    Es ist erst Recht nicht das Problem der User, das BP andauernd Fehler einbaut.

    Die Boosterzeit nachschieben ist auch keine Entschädigung.
     
    ḆĻĂĉĶ•ĤĂŵĶ gefällt dies.
  5. -Bruce-

    -Bruce- User

    Immer wieder gibt es Probleme bei der Abwicklung von (Online-)Kaufverträgen: Der Verkäufer liefert die gekaufte Ware nicht, der Verkäufer liefert nur unvollständig oder die gelieferte Ware ist defekt. Zudem kommt es vor, dass der Käufer nach Erhalt der Ware einfach nicht bezahlt. Dabei sind die Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien klar geregelt.
    Die vertragstypischen Pflichten für Käufer und Verkäufer ergeben sich aus § 433 BGB. Dort heißt es:
    § 433 BGB
    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
    Zu § 433 Abs.1 BGB
    Der Käufer hat also einen Anspruch auf Übergabe der Kaufsache sowie den Anspruch darauf, dass er das Eigentumsrecht an der Kaufsache erhält.
    Kommt der Verkäufer dem nicht nach, liefert der Verkäufer also nicht oder nicht vollständig, empfiehlt es sich für den Käufer als ersten Schritt, den Verkäufer zunächst einmal unter Fristsetzung zur Erfüllung seiner Vertragspflichten aufzufordern. Dies sollte schriftlich mit Einschreiben erfolgen.
    Fruchten alle Bemühungen des Käufers nicht, ist für ihn zu entscheiden, ob er an seinem Anspruch auf Übergabe und Eigentumsverschaffung an der Kaufsache festhält und dies notfalls gerichtlich einklagt oder den Rücktritt des Vertrages erklärt und seinen evtl. bereits gezahlten Kaufpreis zurückverlangt. Im letzteren Fall kann dem Käufer unter Umständen auch noch ein Schadenersatzanspruch zustehen.
    Häufig stellen sich Käufer die Frage, ob sie nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten können. Zu dieser Thematik möchte ich auf meinen Rechtstipp „2-wöchiges Rücktrittsrecht“ vom Kaufvertrag?“ hinweisen.
    Erhält der Käufer eine mangelhafte Ware, stehen ihm in der Regel Gewährleistungsrechte zu. Häufig hört man in dem Zusammenhang von privaten Verkäufern, diese würden keine Gewähr zu leisten haben, da sie gerade als Privatpersonen verkaufen. Dem ist freilich nicht so: Jeder Verkäufer, und damit auch ein Privatverkäufer, hat grundsätzlich Gewähr zu leisten, wenn die Ware mangelhaft ist. Nur wenn ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde, braucht der Verkäufer keine Gewähr zu leisten. Ist auf Verkäuferseite ein Unternehmen, so gestaltet sich der Gewährleistungsausschluss gegenüber privaten Verkäufern schwierig; ein Gewährleistungsausschluss ist hier nur begrenzt machbar. Ist dem Verkäufer ein Mangel bekannt und hat diesen gegenüber dem Käufer verschwiegen, kann er sich freilich auch nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen.
    Zum Thema Gewährleistung möchte ich auf meinen Rechtstipp „Gewährleistung und Garantie beim Kaufvertrag“ hinweisen.
     
  6. Das passt hier aber nicht so ganz, auch wenn Du im Prinzip recht hast.
    BP verkauft eine Dienstleistung, natürlich muss die auch wie angeboten erfüllt werden.
    Allerdings kann man hier nicht von Rücktrittsrecht sprechen, dies trifft nur auf Produkte zu die greifbar sind.
    Stell Dir vor, Du kaufst z.B. einen Booster und nach zwei Tagen denkst Du:"Ooch, das hat mir jetzt nicht so gefallen!"
    Da wird es dann schwierig ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht geltend zu machen.:D
    Aber natürlich kann man sein Geld auch zurückfordern, wenn eine Dienstleistung nicht wie vereinbart (oder beworben) erfüllt wurde, allerdings muss eine Nicht- oder Schlechterfüllung auch dort angemahnt werden, und der Dienstleister muss die Chance auf Nachbesserung bekommen.

    Ich glaube über Gewährleistungen müssen wir innerhalb dieses Spiels nicht reden, jeder weiss wohl was BP im Bezug auf seine Events gewährleistet...:D:p
     
    Zuletzt bearbeitet: 31 März 2017
    →Ģáńımęď← gefällt dies.
  7. Einige Spieler erwarten von Bigpoint, dass sie den Spielern die Ehre und Ep, welche sie am letzten Dopplertag erspielt haben, nachbuchen müssen. Das muss Bigpoint aber nicht. Der Spieler wusste über den Vorfall bescheid und dennoch haben sich einige Spieler dazu entschlossen Gates zu spielen. Sie wussten, dass die Booster nicht funktionieren, also gibt es auch keine Ehre/Ep dazu.

    Bigpoint hatte einen Fehler und hatten diesen beglichen/werden diesen begleichen. Die Spieler haben Geld bezahlt für Wahre, die sie nicht bekommen haben und bekommen sie wieder. Keiner wurde gezwungen irgendwelche Gates zu spielen. Jeder hat sich in dem Falle dazu entschieden Gates zu spielen, obwohl die 50% Booster nicht funktionieren.

    Bigpoint hat in meinen Augen völlig richtig gehandelt.
     
  8. Die Entschädigung für die Eventbooster aus dem Shop (Level-Up Pakete incl der darin enthaltenen 50% Booster), werden wie geplant morgen (31.03.2017) in Form eines Login-Bonus entschädigt.

    Wo ist die nun?
     
  9. mixery°°

    mixery°° User

    jop wo ist die Entschädigung? hab auch nix...de4
     
  10. ja wo ist die Entschädigung für meine 57 K Uri Ausgabe wieder nur leere Versprechungen ?
     
  11. freiheit

    freiheit User

    Es steht keine Uhrzeit mit dabei, daher kann sich BigPoint damit den ganzen Tag Zeit lassen bis sie das in den LogIn Bonus integrieren.
     
  12. Am besten um 23:55, dann hab ich für Sonntag ausgesorgt :po_O
     
  13. Ellie

    Ellie User

    Moin liebe Leute,
    mir ist es ziemlich wurscht, ob Ehre und XP nachgebucht werden. Aber wer GG`s zockt ohne Booster... naja, Doppler hin oder her.
    Was mir quer sitzt ist, dass ich die Leistung für Bares nicht erhalten habe und nun eine geschlagene Woche warten muss.
    Aber ich bin ja ein geduldiger Mensch :rolleyes:
     
  14. BA-RescueKnight

    BA-RescueKnight Board Administrator Team Darkorbit

    Das soll wohl so gegen 18 Uhr heute geschehen.;)
     
  15. freiheit

    freiheit User

    Mir musste das nicht erzählen, bin ja nicht davon betroffen, aber ich fand es einfach zu Klasse, denn die meisten sollten eigentlich mittlerweile Wissen, dass immer etwas im Laufe des Tages bei BigPoint gemacht wird und man daher nicht auf die Uhr schauen sollte, sondern wann der Tag zu Ende ist ;)
     
  16. BA-RescueKnight

    BA-RescueKnight Board Administrator Team Darkorbit

    Stimmt schon, nur Login-Bonus hätte ich auch anders verstanden.;)
     
    hollie711 gefällt dies.

  17. Ja und nein. :) Das Widerrufsrecht (im Volksmund Rücktrittsrecht) gilt grundsätzlich auch hier. Im "Kaufvertrag" kann aber ein Verzicht vereinbart werden.

    Beim Kauf von Uri usw. verzichtet man, mit dem Erhalt der Ware auf sein Widerrufsrecht. Darauf wird man auch expliziet hingewiesen in der Bestättigungsmail für den Kauf.

    Der Verzicht ist Gegenstandslos, wenn man die Ware nicht erhalten hat.

    Um dann vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen, ist man an bestimmte Abläufe gebunden.
     
  18. Würde Big Point die Events gründlich auf Fehler überprüfen würden Manche Probleme erspart bleiben. mir is nämlich aufgefallen das man manche Eventquest´s nich abschließen konnte (ist mittlerweile behoben). Das traurige daran ist leider das dieses Problem auch aufm Testserver schon aktiv war. die Entwickler müssen doch selber testen ob alles reibungslos funktioniert was das spiel hergibt. Ich würde ein neues Update auf einem Testserver einspielen der aufm gleichen Versionstand wie andere Server sind um dann zu gucken tauchen anderweitig Fehler auf. was ich damit meine ist man sollte versuchen das Update auf Herz und Nieren zu prüfen.
     
  19. Beho100

    Beho100 User

    Ein weiterer Thread zu einem bekannten Mißstand. Ich glaube BP wird sich nicht durch die MENGE der diesbezüglichen Threads beeinflussen lassen. Aber Recht hast Du grundsätzlich.
     
  20. BA-RescueKnight

    BA-RescueKnight Board Administrator Team Darkorbit

    Darum gehts hier aber nicht, es geht um die Booster und sonst nix.