Support Stornierung bei Bug

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von VRU-[ÆFIÆ] gestartet, 3 August 2016.

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  1. Ich wollte mal wissen ob ich mein Geld zurück verlangen kann wenn ich z.b. den 50% Exp Booster wegen eines Bugs auf meinem Account nicht benutzen kann.

    Beim Payment Support gibt es ja die Auswahl Saison-/Event-Item nur weiß ich jetzt nicht ob es sich lohnt den Payment Support anzuschreiben, da im Logbuch der Booster ja Angezeigt wird und nur auf dem Weg zur Schiff verloren geht, weil wegen Bodennebel oder so.

    Ich hab das Problem nun seit 4 Monaten und 1 Woche und es immer auszutesten mit banken wird mir langsam etwas affig und geht minimal ins Geld.
    Und da ich anscheinend der einzige bin mit diesem Problem bezweifle ich auch das dazu jemals eine OA kommt, da bis jetzt noch gar keine kam und das Problem einfach weg geschwiegen wird.
     
    Denis12 gefällt dies.
  2. hollie711

    hollie711 User

    Kurz und knapp : Nein, kannst Du nicht ...

    Begründung ( Auszug aus den Spielregeln ) :


    8. Entschädigung

    Für einem Spieler durch Bugs, Programmfehler und/oder Serverprobleme eventuell entstandene Nachteile gibt es generell keine Entschädigung/Wiedergutmachung. Die jeweilige Spielleitung/Support kann in den einzelnen Fällen über eventuelle Wiedergutmachungen/Entschädigungen entscheiden ...
     
  3. †Zimt†

    †Zimt† User

    Ich denke nicht das sich dieser Absatz auf die Bezahlung mit Echt-Geld bezieht.
     
    BζΔcκ.Λζ!ss gefällt dies.
  4. Doch, bezieht sich leider auf alles.
     
  5. Erkundige dich bei einem Rechtsanwalt, dort bekommst du korrekte Auskunft.
     
  6. hollie711

    hollie711 User

    Der kann da auch nichts machen. Man hat bei Accounterstellung den AGB `s zugestimmt ...
     
    RealWölön gefällt dies.
  7. In den AGB´s gibt es aber auch noch einen Abschnitt für Käufer bzw. Vertragschließenden und jeder Kauf zählt als Vertragsabschluss.

    @hollie711 deine Aussage ist also falsch, aber bevor ich Geld für einen Anwalt bezahle, mach ich lieber den Kauf rückgängig. ^^
     
  8. hollie711

    hollie711 User

    1. Es ist nicht meine Aussage, sondern die des Betreibers. Ich hatte nur zitiert. ;)
    2. Wenn Du die Antwort schon vorher weißt, warum eröffnest Du dazu ein neues Thema ? :confused:
    3. Meinst Du sicher diesen Abschnitt in den AGB`s :

    12.3 Soweit Bigpoint für ihre Leistungen ein Entgelt fordert, haftet Bigpoint bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bigpoint nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder der Verletzung einer Garantie. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Bigpoint. Die Haftung von Bigpoint nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
     
    VRU-[ÆFIÆ] gefällt dies.
  9. Genau den meine ich und dieser Punkt passt gerade perfekt, ich danke dir :)
     
  10. hollie711

    hollie711 User

    Paßt schon, nur nicht für Dich.
    Denn damit sind nur wirklich spielrelevant-wichtige Inhalte gemeint. Booster zählen da nicht zu, weil man auch prima ohne Booster spielen kann ...

    10 Mängelansprüche

    10.1 Bigpoint stellt dem Nutzer den Zugang zu den Spielen und Services in ihrer jeweils vorhandenen Fassung zur Verfügung (Ziff. 1.2). Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes/Funktionsumfangs des Spiels oder der Services. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Spiele und Services – wie jede Software – nie völlig fehlerfrei sein können. Als mangelhaft gelten die Spiele bzw. Services also nur, wenn ihre Spielbarkeit bzw. Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist.
     
  11. Also doch passend für mich ;)
     
  12. мíαц.

    мíαц. User

    Also ich weiß ja nicht wie es euch dabei geht, aber ich finde gerade bei der Formulierung solcher Vertragsbedingungen sollte lieber ganz genau hingeschaut werden, da diese in ihren Ausdrucksweisen meistens so gescheit und raffiniert niedergeschrieben worden sind, dass die wirklichen Gegebenheiten meist nicht auf dem ersten Blick sichtbar werden. Sollte es wirklich mal soweit kommen, dass ein Spieler gegen diese AGB's vorgehen möchte, sollten diese zuerst von einem Anwalt bzw. jemanden der dieses Handwerk versteht penibel inspiziert und ausgewertet werden.

    Dem Nutzer ist bewusst, dass die Spiele und Services – wie jede Software – nie völlig fehlerfrei sein können.

    Als
    mangelhaft gelten die Spiele bzw. Services also nur, wenn ihre Spielbarkeit bzw. Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist.

    Durch dieses "also nur" wird hier nur nochmal der Zustand einer "nie völlig fehlerfreien" Software näher beschrieben. Auf das Wort mangelhaft ist hier zu achten, welches sich in dem Absatz auf nie völlig fehlerfrei bezieht, da sich hier die Frage stellen könnte: Was der Betreiber jetzt unter "nie völlig fehlerfrei" versteht? Entgegnen tut dieser einem mit der Antwort: Wenn ihre Spielbarkeit bzw. Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist. Und das sollte dem Nutzer bewusst sein.

    Es bedeutet nicht, dass durch diesen mangelhaften Zustand ein Anspruch auf Aufrechterhaltung, Herbeiführung oder sonstigen Erstattungen und Wiedergutmachungen besteht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5 August 2016
    hollie711 gefällt dies.
  13. Traurig ist, dass BP es nicht mal hinbekommt dem TE einen neuen Account erstellen zu lassen und alles, was auf seinem derzeitigen Account ist, auf den neuen Account gebucht wird. Stattdessen lässt man ihn mit so einen verbuggten Account rumfliegen und man wird sich dem Problem NIE stellen, da es so aussieht als wäre er der Einzige, der das Problem hat.
     
    ScaryRage™ und мíαц. gefällt dies.
  14. Das ist mir grad alles etwas zu hoch hier....:oops::rolleyes:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der TE innerhalb von 4 Monaten des öfteren den 50% EP-Booster gekauft, kann ihn aber nicht nutzen, weil er eigentlich nicht zur Verfügung steht, aber dennoch in seinem Logbuch als Kauf angezeigt wird.

    Da man 50% Booster auschließlich nur mit Echtgeld (Entgeld) beziehen kann, entfallen für mich die ganzen bisher hier zitierten Auszüge aus den AGB's und anstelle derer treten für mein Rechtsempfinden diese hier in Kraft:

    10.2 Der Nutzer hat Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber Bigpoint zu rügen.

    12.3 Soweit Bigpoint für ihre Leistungen ein Entgelt fordert, haftet Bigpoint bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt...[...]...Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.


    Das lohnt sich meiner Meinung nach auf jeden Fall!!!
    Wenn du einen solchen Booster gekauft hast, er im Logbuch steht, du aber keinen Nutzen im Spiel davon hast, dann sollte es doch eine Leichtigkeit für einen Offiziellen sein, bei einem Blick in deinen Account, diesen Fehler festzustellen und bestenfalls zu beheben.

    @ The..Undertaker_2010, wenn BP jedoch noch gar keine Kenntnis über diesen 'Fehler' hat, dann kann BP doch auch nicht handeln.....
     
    мíαц. und Warrior_Devil gefällt dies.
  15. Der TE kauft sich den 50% EP-Booster aber er wird nicht gewertet. Er bekommt keine 50% mehr EP auf NPC's, Schiffe, Gates usw.

    Und der Support weiß schon bescheid darüber und hat gesagt, dass sie es nicht machen können.
     
  16. Das der Support Bescheid weiß und nichts machen kann hat der TE bisher nicht erwähnt.
    Ich konnte nur herauslesen, dass er sich fragt, ob es sich lohnt den Support anzuschreiben.
     
  17. Der Support und Co. sind darüber schon in kenntnis gesetzt, keine sorge.