Falsches Paket gebankt Rücktritt?

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von P$¥KøŽ-R€v€ñGa-Gûý gestartet, 7 April 2018.

Liebe(r) Forum-Leser/in,

wenn Du in diesem Forum aktiv an den Gesprächen teilnehmen oder eigene Themen starten möchtest, musst Du Dich bitte zunächst im Spiel einloggen. Falls Du noch keinen Spielaccount besitzt, bitte registriere Dich neu. Wir freuen uns auf Deinen nächsten Besuch in unserem Forum! „Zum Spiel“
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Hey, ich habe versehentlich das Uridium Paket gebucht statt dem Rabatt Paket.

    Weiß jemand ob die 14 Tage Rücktrittsfrist auch für die Transaktionen gelten?

    Hat jemand schon Erfahrungen gemacht bezüglich Kulanz (Support)?

    mfg :)
     
  2. haematom94

    haematom94 User

    Ich würde nein sagen, beim Kauf erscheint ein Hinweis welchen man akzeptieren muss. "Verzichte auf das Widerrufsrecht und erhalte die Spielwährung umgehend gutgeschrieben/Leistung sofort", so in etwa stand dies bei mir immer da.
    Inwieweit das rechtlich haltbar ist, ist erstmal egal. Seitens Support wird sich da denke ich nichts tun. Der Vorgang wird von denen sicher als abgeschlossen betrachtet und die Rückmeldung wird in etwa lauten "Pech, kauf nächstes Mal doch einfach das für dich richtige Paket."
    Generische Antwort Ende xD
     
  3. Versuche es beim Payment Support, auf die freundliche Art. Man soll nie nie sagen, vielleicht hast du ja Glück.

    Der VP kann hier nicht für alle schreiben.


    Und poste deine Erfahrungen, das hilft dann vlt dann mal jemand anderem.
     
  4. Paket wurde umgebucht.
    Zurückgeben konnte man das Paket nicht. Allerdings glaube ich auch das dieser Teil der AGB nichtig ist.
    Sollte man im zweifelsfall beim Anwalt prüfen lassen.
    Anyway ich bin zufrieden Lg
     
  5. Was braucht man AGB prüfen lassen, wenn man sie selber im Vorfeld gar nicht liest bzw. nicht versteht - sonst käme es ja nachträglich nicht zu Zweifeln...

    Aber anyway, ist ja erledigt, das Thema und wir wissen jetzt, dass der böse Support doch nicht so böse ist.
     
  6. P$¥KøŽ-R€v€ñGa-Gûý,

    dieser Passus der AGB ist völlig korrekt und eben NICHT " nichtig ".

    Er findet unter anderem überall bei Bezahlmethoden im Internet statt.
    Sollte es so etwas nicht geben, das muss der Besteller im schlechtesten Falle
    auf den Geldeingang und das verbuchen beim Anbieter warten.
    Das will keiner, also findet diese Maßnahme im Bezahlverkehr im Netz statt.

    Es kommt immer auf die Kulanz des Anbieters an, wenn man selbst nicht richtig
    schauen kann.
     
  7. BA-Samson

    BA-Samson User

    Es steht natürlich jedem frei eine Transaktion juristisch überprüfen zu lassen, ich denke aber nicht, dass hier etwas zweifelhaft oder unrechtens ist. Wie weiter oben erwähnt sind die Modalitäten in den AGB geregelt, denen man vorab zustimmen muss um das Spiel zu spielen. Des Weiteren wird im Bezahlbereich explizit darauf hingewiesen, dass man mit der Zustimmung zur sofortigen Durchführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

    [​IMG]
    Dennoch gibt es Spielraum auf Kulanzebene, was hier demnach auch Anwendung fand. Das ist kein MUSS, sondern ein Entgegenkommen des Betreibers. Und auch ich persönlich habe dabei bisher nie schlechte Erfahrungen gemacht, wenn man das Prozedere verständlich und nachvollziehbar erläutert.
    Da hier schlußendlich eine Regulierung stattfand und das Paket umgebucht wurde, schließe ich das Thema dann auch ab.

    >>⛔<<​
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.